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Faltenbehandlung mit Botox / Botulinum toxin A

Falten entstehen durch Verlust des Bindegewebes im Laufe eines Lebens. UV-Strahlen sind der Hauptauslöser dieses Prozesses, daher ist ein wesentlicher Bestandteil moderner „Anti-Aging“ Cremes der UV-Schutz. Zur Faltenbehandlung kann die Entstehung neuer Falten oder Verstärkung bestehender mimischer Falten durch Botulinumtoxin A gehemmt werden. Die Injektion im Bereich von Stirn und Nasenwurzel führt zur Glättung ästhetisch störender Hautfalten („Zornesfalten“, „Stirnrunzlerfalten“) und hält über mehrere Monate, je nach Muskelgrundtonus, (ca. 2-6 Monate) an.

Wie teuer ist eine Botulinumtoxin – Behandlung?

Die Kosten bestimmen sich nach Verbrauch des relativ teuren Medikaments und dem Aufwand der Behandlung mit Botox. Der Preis für die Erstregion liegt bei ca. 99 Euro zzgl. Materialkosten. Wir verwenden nur in Deutschland zugelassene Produkte namhafter Hersteller: Azzalure® (Galderma), Bocouture® (Merz), Botox® (Pharm Allergan), Dysport® (Ipsen), Vistabel® (Pharm Allergan), Xeomin® (Merz).
In Kombination mit weiteren Regionen / Zonen wird die Behandlung aufwändiger und es wird mehr Botulinumtoxin benötigt. Insofern vervielfacht sich der Grundpreis dementsprechend nach der Anzahl der behandelten Regionen. Gegebenenfalls erfolgt die Behandlung auch in mehreren Sitzungen.
Die Rechnung über die Kosten der Botulinumtoxin-Behandlung erfolgt nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und beinhaltet in der Regel 19% Mehrwertsteuer. Diese Preise beinhalten die ärztliche Beratung, die notwendige mimische Untersuchung und eine Nachkontrolle nach 14 Tagen.

Ästhetische Indikationen (zzgl. Materialkosten nach §10 GOÄ):

Faltenunterspritzung mit Botulinum ab 99 € je Region: Zornesfalten,  Stirnfalten, Augenbrauen , Krähenfüße oder Plisséfältchen im Mundbereich .

zzgl Materialkosten nach §10 GOÄ: ab 120 €

Medizinische Indikationen (zzgl. Materialkosten nach §10 GOÄ):

Bruxismus: Kaumuskeln (M.Masseter) ab 200 €

Hyperhidrosis: Achseln (Schweißdrüsen) ab 200 €

zzgl. Materialkosten nach §10 GOÄ: ab 240 €

 

 

 

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